Das Konzept der Flexibilisierung des Strafrechts
Das moderne Strafrecht soll auf eine komplexer gewordene Wirklichkeit reagieren. Ihm wird attestiert, diesem Anspruch nicht zu genü;gen und in einer Steuerungskrise zu stecken. Als Ausweg rü;ckt die «Prozeduralisierung» des Rechts in die Diskussion. Dieser Begriff steht fü;r die verfahrensfö;rmige Flexibilisierung des Rechts z.B. in zeitlicher und struktureller Hinsicht. Viel versprechend wird auch in der Strafrechtsprozeduralisierung ein «Paradigmenwechsel» gesehen, der zu «neuen Weichenstellungen» in der Steuerung durch Recht fü;hren kann.
Vor diesem Hintergrund wird hier erstmals das Konzept vom prozeduralen Strafrecht grundlegend entfaltet. Exemplarisch wird untersucht, ob im Strafrecht Strukturen eines prozeduralisierten Rechts erkennbar sind. Mit Rü;cksicht darauf wird das prozedurale Instrumentarium bewertet und zu einer eigenen Steuerungsarchitektur verdichtet. Schliesslich wird die prozedurale Programmierung des Strafrechts vom Zweck- und Risikostrafrecht abgegrenzt.