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Umgang mit psychisch kranken Menschen

aus der Perspektive der Gefahrenabwehrbehörden
BuchKartoniert, Paperback
CHF25.90

Beschreibung

Das optimale Fachbuch für die Rechtslage seit 2015
2015 wurde das Unterbringungsgesetz Baden-Württemberg (UBG BW) durch das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG BW) abgelöst bzw. ergänzt. Die Erfahrungen zeigen, dass nach wie vor größere Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtsmaterie bestehen, und das nicht nur bei der Polizei. Dies führt leider zu unnötig komplizierten Verfahren sowie zu unnötigen Belastungen aller Beteiligten.

Das Fachbuch behandelt alle relevanten gefahrenabwehrrechtlichen Gegebenheiten im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Es richtet sich in erster Linie an Bedienstete im Polizeivollzugsdienst, bei den Ortspolizei- bzw. Unterbringungsbehörden bzw. den anerkannten Einrichtungen.
Richtiger Umgang mit psychisch kranken Menschen
Aus dem Inhalt:
Allgemeine Verhaltensempfehlungen im Umgang mit psychisch kranken Menschen
Eine Definition des psychisch kranken Menschen
Die Möglichkeiten der Unterbringungsbehörde im Rahmen des ordentlichen Unterbringungsverfahrens
Die Möglichkeiten der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie) im Rahmen des außerordentlichen Unterbringungsverfahrens
Die Möglichkeiten der Polizei (OPB/PVD)
Zusammenwirken von Polizei und Psychiatrie
Die Bedeutung der ärztlichen »Einweisung«
Handlungsverpflichtungen

Der Anhang beinhaltet zahlreiche relevante Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, z.T. in Auszügen.
Bundesweit anwendbar
Die Darstellungen spiegeln die Gesetzeslage in Baden-Württemberg wider. Die angesprochenen Problemstellungen und damit einhergehende Unsicherheiten sind aber oft auf andere Ländergefahrenabwehrgesetze übertragbar.
Not-Vorführung zur Gefahrenabwehr
Die gefahrenabwehrrechtlichen Hauptanwendungsfälle der Not-Vorführungen sind nicht nur für den Polizeivollzugsdienst eine besondere Herausforderung. Auch die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden und der Unterbringungsbehörden sind hier besonders gefordert. Das vermeintliche Geflecht von Zuständigkeiten der verschiedenen Partner, z.B. eines »einweisenden« Arztes, des Amtsgerichtes, des Polizeivollzugsdienstes und der anerkannten Einrichtung (Psychiatrie), gilt es zu entwirren, um Rechts- bzw. Handlungsklarheit zu gewinnen.
Einweisung und Zwangseinweisung
Ein Problem im Umgang mit psychisch kranken Menschen ist immer noch die sog. »Einweisung« bzw. »Zwangseinweisung«. Diese Begriffe sind sehr oft mit der falschen Vorstellung verbunden, dass ein Arzt hier eine Art Dispositionsmacht hat und die Polizei dieser »Einweisung« nachkommen muss. Privatpersonen, Behördenmitarbeiter, Richter, Rettungsdienstmitarbeiter und Aufnahmeärzte gehen oft davon aus, dass Polizeibeamte vor der Not-Vorführung in der Psychiatrie ein Zeugnis eines Arztes beizubringen hätten. Manche Psychiatrien machen ihre Aufnahme tatsächlich von einem solchen Zeugnis abhängig.
Weitere Beschreibungen

Details

ISBN/GTIN978-3-415-05771-5
ProduktartBuch
EinbandKartoniert, Paperback
Erscheinungsdatum30.06.2016
Auflage16001 A. 1. Auflage
Seiten142 Seiten
SpracheDeutsch
MasseBreite 116 mm, Höhe 167 mm, Dicke 12 mm
Gewicht127 g
Artikel-Nr.1042371
KatalogBuchzentrum
Datenquelle-Nr.20137148
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