Zum WerkDas Europäische Betriebsräte-Gesetz von 1996 ist im Jahr 2011 in weiten Teilen geändert worden. So wurden die Auskunfts- und Anhörungsrechte der Europäischen Betriebsräte (EBR) wesentlich erweitert und auch die Zuständigkeit für eine Vielzahl betrieblicher Angelegenheiten ist deutlich ausgeweitet worden. Für die Unternehmen, in denen Europäische Betriebsräte bestehen, hat sich die Rechtslage damit verändert, die neuen Spielregeln müssen beachtet werden. Zudem ist zu erwarten, dass es in einer Reihe von Unternehmen Neugründungen von Europäischen Betriebsräten geben wird, da die Mitsprachemöglichkeiten nach der Neuregelung um interessante Aufgaben erweitert worden sind.Daneben gewinnt die an die Regelungen des EBRG angelehnte Beteiligung der Arbeitnehmer nach SEBG, MgVG und SCEBG zunehmend praktische Bedeutung.Vorteile auf einen Blick- Kommentierung aller Vorschriften der europäischen Arbeitnehmerbeteiligung aus "einem Guss"- kompakt und praxisbezogen- mit Folgen der Neureglung von 2011- von Kennern der MaterieZielgruppeFür Anwälte, Inhouse-Juristen und Betriebsräte, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sowie Arbeitsgerichte die Fragen der Arbeitnehmerbeteiligung auf europäischer Ebene zu beantworten haben.