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Telekommunikationsrecht kompakt - Band 2

Kundenschutz und das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten
E-BookEPUBE-Book
CHF34.00

Beschreibung

Während der erste Band "Telekommunikationsrecht kompakt" das klassische Regulierungsrecht der Telekommunikation abdeckt, befasst sich dieser zweite Band mit den Aspekten des Telekommunikationsrechts, die letzten Endes für jeden Nutzer und jede Nutzerin relevant werden können. Das gilt insbesondere für den Kundenschutz, der mittlerweile zu einem eigenständigen und umfangreichen Teilgebiet des Telekommunikationsrechts geworden ist. Es gilt aber auch für das 2021 neu geschaffene Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, das erstmals einen ausdrücklichen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss gibt.

Das Werk richtet sich an alle mit dem Telekommunikationsrecht befassten Rechtsanwält*innen und an alle, die als Fachanwält*innen für Informationstechnologierecht (IT-Recht) eine praktische Arbeitshilfe suchen. Praktiker*innen in Telekommunikationsunternehmen, Verbraucherschutzorganisationen, Behörden und Gerichten finden zu den beiden Themenkomplexen hier ebenfalls einen komprimierten, aber fundierten Überblick. Dabei wird die große TKG-Novelle von 2021 genauso berücksichtigt wie die zur bisherigen Rechtslage ergangene Rechtsprechung.
Weitere Beschreibungen

Details

Weitere ISBN/GTIN9783800595396
ProduktartE-Book
EinbandE-Book
FormatEPUB
Format HinweisWasserzeichen
Erscheinungsdatum20.01.2023
Auflage23001 A. 1. Auflage 2023
Seiten204 Seiten
SpracheDeutsch
Dateigrösse9983 Kbytes
Artikel-Nr.11332676
KatalogVC
Datenquelle-Nr.4636025
Weitere Details

Reihe

Autor

Andreas Neumann war von 1999 bis 2006 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, zuletzt als Leiter der Forschungsgruppe Telekommunikationsrecht; danach assoziierter Wissenschaftler (Senior Fellow) am ZEI. Seit 2004 ist er Schriftleiter der Zeitschrift "Netzwirtschaften & Recht" und seit 2005 Geschäftsführer des privaten Instituts für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK). Seit 2020 ist er zudem Lehrbeauftragter an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.